ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN Nr.: 01/2017
der Firma Hansemeat GmbH

  1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Hansemeat GmbH und dem Verkäufer/Lieferer (nachfolgend: Verkäufer) einschließlich der zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Hansemeat GmbH. Anderen Verkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. Die Hansemeat GmbH ist berechtigt, ihre Allgemeinen Einkaufsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer jederzeit und ohne vorherige Mitteilung zu ändern.
  2. Besteht zwischen dem Verkäufer und der Hansemeat GmbH eine Rahmenvereinbarung, gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.
  3. Nur schriftlich erteilte Aufträge sind für die Hansemeat GmbH verbindlich. (Fern-) Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Hansemeat GmbH
  4. Die Erstellung von Angeboten ist für die Hansemeat GmbH kostenlos.
  5. Unterlagen oder sonstige Fertigungsmittel wie Muster, Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, technische Vorgaben oder Ähnliches, die dem Verkäufer zur Verfügung gestellt werden oder die die Hansemeat GmbH dem Verkäufer bezahlt, dürfen nur für Lieferungen an die Hansemeat GmbH verwendet werden. Sie dürfen ebenso wenig wie die danach bzw. damit hergestellten Waren weder an Dritte weitergegeben noch für eigene Zwecke des Verkäufers benutzt werden. Sie sind geheim zu halten und müssen unverzüglich ohne Zurückhaltung von Kopien, Einzelstücken oder ähnlichem in einwandfreien Zustand an die Hansemeat GmbH ausgehändigt werden, sobald der Auftrag abgewickelt ist.

II. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich grundsätzlich frei der von der Hansemeat GmbH angegebenen Empfangsstelle einschließlich Fracht-, Verpackungs- und Nebenkosten. Mangels abweichender Vereinbarung übernimmt die Hansemeat GmbH bei unfreier Lieferung nur die günstigsten Frachtkosten. Sonstiges Verpackungs- bzw. Füllmaterial wie Holzwolle, Papier usw. darf nicht berechnet werden.
  2. Preiserhöhungsvorbehalte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von der Hansemeat GmbH.
  3. Rechnungen werden durch die Hansemeat GmbH innerhalb 30 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 50 Tagen ohne Abzug beglichen.
  4. Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an die Hansemeat GmbH.
  5. Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Banküberweisung. Andere Zahlungsarten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung welche die Hansemeat GmbH rechtsgültig zu unterschreiben und damit zu genehmigen hat.
  6. Bei der Begründung des Zahlungsverzugs kann der Zugang einer Rechnung oder anderen Zahlungsaufstellung nicht durch den Empfang der Kaufsache ersetzt werden. Der Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  7. Die Hansemeat GmbH kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen.

III. Lieferfristen, Lieferumfang, Gefahrübergang

  1. Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich; drohende Lieferverzögerungen sind der Hansemeat GmbH unverzüglich mitzuteilen.
  2. Die bei Eintritt des Lieferverzugs bestehenden gesetzlichen Ansprüche können nicht ausgeschlossen werden. Nach fruchtlosem Ablauf einer im Verzugsfalle gesetzten angemessenen Nachfrist kann die Hansemeat GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt Leistung verlangen.
  3. Teillieferungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch die Hansemeat GmbH zulässig; Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet. Teillieferungen führen zu einem erhöhten Mehraufwand bei der Hansemeat GmbH und können mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung von EUR 25,00 oder einem darüber hinaus gehenden Betrag pro Einzelfall weiterberechnet werden.
  4. Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. Die Lieferungen sind auf seine Kosten gegen Transportschäden zu versichern.

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Bei bestehenden Eigentumsvorbehaltsrechten des Verkäufers geht das Eigentum an der Ware mit Bezahlung auf die Hansemeat GmbH über; andere Arten des Eigentumsvorbehaltes wie z. B. der sogenannte Kontokorrent- oder/und Konzernvorbehalt gelten nicht.
  2. § 449 Absatz 2 BGB ist nicht abdingbar.

V. Gewährleistung, Schadensersatz, Verjährung

  1. Die Lieferung hat frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erfolgen und muss den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften, Normen sowie den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften entsprechen.
  2. Bei Vorliegen eines Mangels stehen der Hansemeat GmbH die gesetzlichen Rechte und Ansprüche zu.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre.
  4. Die Hansemeat GmbH hat die Lieferung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und ggf. gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von zehn Werktagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei verborgenen Mängel ab Entdeckung, dem Verkäufer zugeht.
  5. Hat der Verkäufer Erklärungen über die Ursprungseigenschaft der Lieferung abgegeben so ist er verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der erklärte Ursprung infolge z. B. fehlerhafter Bescheinigung oder fehlender Nachprüfungsmöglichkeit nicht anerkannt wird. Diese Haftung greift gegenüber dem Verkäufer nur bei schuldhaftem Verhalten oder beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
  6. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Hansemeat GmbH hinsichtlich der zu liefernden Waren von Rechtsansprüchen in- und ausländischer Dritter, die aus in- oder ausländischen Patenten, Gebrauchsmustern, Urheber- oder sonstigen Rechten entstehen können, freizustellen bzw. im Falle einer derartigen Inanspruchnahme durch Dritte, den der Hansemeat GmbH  daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies  umfasst auch Prozesskosten, sowie alle anfallenden Schadensersatzleistungen.

VI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Lieferung der Geschäftssitz von der Hansemeat GmbH.
  2. Wenn der Verkäufer, Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von der Hansemeat GmbH. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses; Klagen gegen die Hansemeat GmbH können nur dort anhängig gemacht werden.
  3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

VII.   Rechtswirksamkeit, Datenschutz

  1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle das von den Parteien Gewollte, im Übrigen die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Verkäufers ersetzt.
  2. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Verkäufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Hansemeat GmbH. Dies gilt auch für eine Abweichung von der vertraglichen Schriftformerfordernis selbst.
  3. Rechtserhebliche Willenserklärungen des Verkäufers wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen oder Verlangen nach Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
  4. Die Hansemeat GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Verkäufer- auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch die von Hansemeat GmbH beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.

Hansemeat GmbH
Stand: Juli 2017